Prüfpartner der TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG



Die nächste Hauptuntersuchung kommt. Ihren fälligen Prüftermin erkennen Sie auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen, anhand der HU-Plakette, im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im letzten Prüfbericht. Fragen? Wir helfen Ihnen gern! Die Leistungen als Prüfpartner der TüV Nord werden im Auftrag und auf Rechnung der TüV Nord durchgeführt.

Haupt- und Abgasuntersuchung

Die nächste Hauptuntersuchung kommt. Ihren fälligen Prüftermin erkennen Sie auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen, anhand der HU-Plakette, im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im letzten Prüfbericht. Fragen? Wir helfen Ihnen gern! Die Leistungen als Prüfpartner der TüV Nord werden im Auftrag und auf Rechnung der TüV Nord durchgeführt.


Wir prüfen an ihrem Fahrzeug u.a.:

Bremsanlagen   Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben etc.  
Lichttechnische Einrichtungen   Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss- und Parkleuchten etc. 
Sichtverhältnisse   Scheiben, Rückspiegel, Scheibenwischer etc. 
Bereifung/Räder   Schäden, Profiltiefe etc. 
Lärmentwicklung und Motorabgase   Auspuffanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten etc. 
Ausrüstung/Sonstige Ausstattung   Hupe, Tacho, Verbandskasten, Funkentstörung etc.  
Feuersicherheit   Kraftstoff-/Gasanlagen, elektrische Leitungen etc. 
UMA  Prüfungen des Umweltmanagement- und Abgasverhalten (ehemals Abgasuntersuchung)
Wir bieten: Terminerinnerung HU 

Sicherheitsprüfungen

Die SP ist ein auf die Hauptuntersuchungen abgestimmter Zwischencheck. Die Konzentration liegt auf Teile und Baugruppen, die besonders verschleißanfällig bzw. von herausragender Bedeutung für die Verkehrssicherheit sind (Fahrgestell / Fahrwerk / Verbindungseinrichtungen; Lenkung; Reifen / Räder; Bremsen; Auspuffanlage). Die genaue Beschreibung der einzelnen Prüfpositionen ist in der SP-Richtlinie festgelegt. Welche Fahrzeuge - welche Fristen? Die SP wird erst bei zulässigen Gesamtgewichten über 7,5 Tonnen (Lkw, Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen) und über zehn Tonnen (Anhänger) gefordert. Was darunter liegt, muss nur die Hauptuntersuchungspflichten erfüllen. Auch für Nutzfahrzeuge bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h wird die SP nicht verlangt. Von dieser Befreiung abgesehen, gilt ab dem Datum der Erstzulassung:
  • Lkw, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässigen Gesamtgewichten über 7,5 bis 12 Tonnen: Nach dem dritten Jahr eine Sicherheitsprüfung in der Mitte zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen.
  • Lkw, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässigen Gesamtgewichten über 12 Tonnen: Nach dem zweiten Jahr eine Sicherheitsprüfung in der Mitte zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen.
  • Anhänger und angehängte Arbeitsmaschinen mit zulässigen Gesamtgewichten über 10 Tonnen: Nach dem zweiten Jahr eine Sicherheitsprüfung in der Mitte zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen.
Bei der Personenbeförderung hat es schon bisher die kürzesten Untersuchungsfristen gegeben. So verhält es sich auch bei der Sicherheitsprüfung. Sie ist für alle Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen geboten, ob "ausgewachsener" Omnibus, Kleinbus oder Großraumlimousine. Vom Datum der Erstzulassung an gemessen, wird hier gefordert:
  • Nach dem ersten Jahr eine Sicherheitsprüfung in der Mitte zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen – und ebenso nach dem zweiten Jahr.
  • Nach dem dritten Jahr drei Sicherheitsprüfungen in Drei-Monats-Abständen zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen.

Änderungsabnahmen

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?
Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und dokumentieren diese.

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.

Oldtimergutachten

Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch die TüV Nord-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durchzuführen.


Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.

Relevante Hauptbaugruppen eines Oldtimers:
  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen/Fahrwerk
  • Motor/Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Räder/Reifenelektrische Anlage
  • Fahrzeuginnenraum

Wir sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der TüV Nord. Wir setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, wendet sich bitte an uns. Wir können in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu ihrem Fahrzeug geht.

Prüfungen nach BGV/BGR

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.
Wir unterstützen Kfz-Betriebe als kompetente Partner auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.

Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind
  • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
  • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
  • Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische, Grubenheber)
  • Leitern und Tritte
  • Flüssigkeitsstrahler
  • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
  • Rollenprüfstände
  • Flüssiggasanlagen
  • Verdichter
  • Winden-, Hub- und Zuggeräte
  • Lastaufnahmemittel
  • Arbeitsplatzlüftung
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Gasprüfung nach DVGW

G 607   Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen  
G 608   Gasprüfung an Booten 


Die Prüfung der Gasanlage bei Wohnmobilen / Wohnwagen und Booten muss alle 2 Jahre bzw. nach Änderung der Anlage erfolgen. Die Durchführung kann auf unserem Betriebsgelände oder bei Ihnen vor Ort erfolgen.

Es gibt seit dem 1. Januar 2006 endlich EU-weite Bestimmungen (EN1949 bzw. G607 neu/G 107), die den Aufbau, die Erfordernisse und die überprüfung von Gasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen regelt.
Diese Vorschriften sind für den ganzen EU Raum gültig.



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