Sicherheitsprüfungen
Die SP ist ein auf die Hauptuntersuchungen abgestimmter Zwischencheck. Die Konzentration liegt auf Teile und Baugruppen, die besonders verschleißanfällig bzw. von herausragender Bedeutung für die Verkehrssicherheit sind (Fahrgestell / Fahrwerk / Verbindungseinrichtungen; Lenkung; Reifen / Räder; Bremsen; Auspuffanlage). Die genaue Beschreibung der einzelnen Prüfpositionen ist in der SP-Richtlinie festgelegt.
Welche Fahrzeuge - welche Fristen?
Die SP wird erst bei zulässigen Gesamtgewichten über 7,5 Tonnen (Lkw, Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen) und über zehn Tonnen (Anhänger) gefordert. Was darunter liegt, muss nur die Hauptuntersuchungspflichten erfüllen. Auch für Nutzfahrzeuge bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h wird die SP nicht verlangt. Von dieser Befreiung abgesehen, gilt ab dem Datum der Erstzulassung:
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Bei der Personenbeförderung hat es schon bisher die kürzesten Untersuchungsfristen gegeben. So verhält es sich auch bei der Sicherheitsprüfung. Sie ist für alle Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen geboten, ob "ausgewachsener" Omnibus, Kleinbus oder Großraumlimousine. Vom Datum der Erstzulassung an gemessen, wird hier gefordert:
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