Oldtimergutachten
Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch die TÜV Nord-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.
Relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers:
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Wir sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der TÜV Nord. Wir setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, wendet sich bitte an uns. Wir können in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu ihrem Fahrzeug geht.