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Gasprüfung nach DVGW

(Deutscher Verband Flüssiggas)


G 607   Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen  
G 608   Gasprüfung an Booten 

Die Prüfung der Gasanlage bei Wohnmobilen / Wohnwagen und Booten muss alle 2 Jahre bzw. nach Änderung der Anlage erfolgen. Die Durchführung kann auf unserem Betriebsgelände oder bei Ihnen vor Ort erfolgen.

Es gibt seit dem 1. Januar 2006 endlich EU-weite Bestimmungen (EN1949 bzw. G607 neu/G 107) die den Aufbau, die Erfordernisse und die Überprüfung von Gasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen regelt.
Diese Vorschriften sind für den ganzen EU Raum gültig.