Gasprüfung nach DVGW
(Deutscher Verband Flüssiggas)

G 607 | Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen |
G 608 | Gasprüfung an Booten |
Die Prüfung der Gasanlage bei Wohnmobilen / Wohnwagen und Booten muss alle 2 Jahre bzw. nach Änderung der Anlage erfolgen. Die Durchführung kann auf unserem Betriebsgelände oder bei Ihnen vor Ort erfolgen.
Es gibt seit dem 1. Januar 2006 endlich EU-weite Bestimmungen (EN1949 bzw. G607 neu/G 107) die den Aufbau, die Erfordernisse und die Überprüfung von Gasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen regelt.
Diese Vorschriften sind für den ganzen EU Raum gültig.